Lernziel: Rechtsgemeinschaft.
Eine Rechtsgemeinschaft entsteht, wenn alle, die einer
Gemeinschaft angehören, die bestehenden Rechte gegen sich gelten
lassen und beachten sowie sich dafür einsetzen, dass alle dies tun
können. Gegenüber Dritten wird das geltende Recht durchgesetzt und
auch dann beachtet, wenn die Dritten sich andere Gesetze geben.
Rechtsgemeinschaften - übernational und international - bestehen
bereits auf einigen wenigen Gebieten, z.B. bei der UNO und der
Weltbank.
Lernziele ergeben sich z.B. als:
- Lernen von Eingebundenheit.
- Lernen von Verbindlichkeit.
- Lernen von Verantwortung.
- Lernen von Wahrung der Individualität, Identität und
Bewahrung der Eigenheit innerhalb der Gemeinschaft.
- Lernen von Passung der Individualität, Identität und
Eigenheiten an die Gemeinschaft.
- Lernen von Abwehr gegen Versuche von Domestizierungen, die
zum Verlust der Individualität, Identität (in der Gemeinschaft)
und der Eigenheiten führen (können).
- Lernen von Verzicht auf Selbstisolation innerhalb der
Gemeinschaft. (Lernen von Verzicht auf Verinselung und
Eigenbrötelei.)
- Lernen von Auseinandersetzungen mit Entwicklungen,
Neuerungen, Veränderungen im Individuellen und im Gemeinsamen.
- Lernen von Sicherheit für sich und alle durch Kontinuität
der Gemeinschaft.
- Lernen von Gemeinschaft.
Dienste:
Für die "Lernende Gesellschaft" stehen bereits zahlreiche
Dienste des Autors zur Verfügung.
Zu den Diensten...